EinreisehinweiseMALTA

Information für die Einreise / Malta

Stand 20.06.2022

Für Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr besteht eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Akzeptiert werden Impf-, Test- und Genesenennachweise. Es werden sowohl PCR- als auch Antigenschnelltests akzeptiert. PCR-Tests dürfen zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden, Antigenschnelltests nicht älter als 24 Stunden sein. Im Fall von PCR-Tests muss es sich um einen nasopharyngeal durchgeführten Test handeln (Abstrich muss durch die Nase vorgenommen worden sein). Oropharyngeal durchgeführte PCR-Tests (Abstrich wurde durch den Mund vorgenommen) werden nicht akzeptiert. Im Fall von Genesenennachweisen darf der erste positive PCR-Test, mit dem die Infektion festgestellt wurde, zum Zeitpunkt der Einreise höchstens 180 Tage alt sein.

Alle Angaben ohne Gewähr und kein Vertragsbestandteil. Reisende sind verpflichtet sich eigenständig über die aktuell gültigen Hinweise zu informieren.


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